Michael G. Peters
Chefredakteur
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Wahr oder wohlwollend?
Die Tücken der Zeugnisformulierung
Es ist praktisch ausgeschlossen, in einem Zeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten.
Denn das Zeugnis muss nicht nur wahr, sondern auch wohlwollend sein. Es darf den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen nicht unnötig behindern.
Die Rechtsprechung verlangt oft einen regelrechten Spagat von Ihnen, um die Wahrheit wohlwollend hinzubiegen.
Das führt einerseits dazu, dass viele Arbeitgeber durchweg positive Zeugnisse ausstellen, um Auseinandersetzungen mit dem Mitarbeiter zu vermeiden.
Andererseits wird wirklich positiv Gemeintes mit Hilfe gesteigerter Superlative so formuliert, dass es im normalen Sprachgebrauch übertrieben wirken würde.
Negatives hingegen wird nicht offen ausgesprochen, sondern angedeutet.
Die Zeugnisnoten und ihre Formulierung
sehr gut |
„jederzeit sehr“, „stets äußerst“, „jederzeit in höchstem Maß“, „in jeder Hinsicht sehr“ |
gut |
„jederzeit“, „sehr“, „in jeder Hinsicht“ |
befriedigend |
Verzicht auf obige Formulierungen oder Formulierungen wie „dem Durchschnitt entsprechend“ oder „gut“ |
ausreichend |
durch Verweis auf die Mindestanforderungen |
mangelhaft |
durch Einschränkungen wie „teilweise“, „im Wesentlichen“, „im Großen und Ganzen“, „gelegentlich“, „war bemüht“, „war willens“ |

Diese Formulierungen nutzen Sie für die verschiedenen Aspekte der Leistungs und Verhaltensbeurteilung und insbesondere für die Gesamtbeurteilung.
Dort heißt:
- sehr gut: „stets zur vollsten Zufriedenheit“,
- gut: „stets zur vollen Zufriedenheit“,
- befriedigend: „zur vollen Zufriedenheit“,
- ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“,
- mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“.
„Befriedigend“ verhindert Rechtsstreitigkeiten
Haben Sie einem Mitarbeiter eine befriedigende Leistung bescheinigt, trägt er die Beweislast dafür, dass er eine bessere Beurteilung verdient hätte.
Haben Sie ihn hingegen nur ausreichend oder mangelhaft beurteilt, tragen Sie die Beweislast dafür, dass das gerechtfertigt ist. Unter Umständen ist es daher einfacher, wenn Sie schwächeren Mitarbeitern ein „befriedigend“ geben.

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