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Michael G. Peters
Chefredakteur

In 5 Schritten zum rechtssicheren Arbeitszeugnis
Einfaches Arbeitszeugnis
Die Tücken der Zeugnisformulierung
Zeugnis-
formulierungen:
Leistungsbereitschaft, Fachwissen und Arbeitsweise
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Arbeitserfolg, Führung und Sozialverhalten
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So formulieren Sie einfache und qualifizierte Zeugnisse

Das einfache Zeugnis (Arbeitsbescheinigung)

Informiert über die Person des Mitarbeiters sowie über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, wobei die Beschäftigung so genau zu beschreiben ist, dass sich ein Dritter hiervon ein Bild machen kann. Orientieren Sie sich an folgendem Muster.

Zeugnis

Herr Sinan Günay, geboren am 11.3.1965 in Izmir, Türkei, war vom 1.2. bis zum 31.3. als Arbeiter in unserem Lager beschäftigt. Seine Tätigkeiten umfassten das Be- und Entladen von Kartonagen an der Rampe sowie das Ein- und Aussortieren der Ware in unserem Hochregal­ system. Herr Günay fuhr auch einen Gabelstapler (Typ MXL 920d). Herr Günay verlässt uns auf eigenen Wunsch. Für seine Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.

Wiesbaden, den 31.03.

Peter Kessel
(Peter Kessel, Arbeitgeber)

Im einfachen Zeugnis eines Auszubildenden, müssen Sie außerdem das Aus­bildungsziel sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubil­denden angeben.

Die 5 Bausteine des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das qualifizierte Zeugnis enthält über die Angaben im einfachen Zeugnis hin­aus eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Nutzen Sie folgendes Schema.

1.  Einleitung: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geburtsort, akademi­sche und öffentlichrechtliche Titel, Beginn und gegebenenfalls Ende des Be­schäftigungsverhältnisses.

2.  Aufgabenbeschreibung: Hier stellen Sie die Entwicklung der Aufgaben des Mitarbeiters seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses dar.

Beschreiben Sie also

  • den Arbeitsplatz des Mitarbeiters und seine Funktion,
  • seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich mit Aufgabenschwerpunkten und eventuellen Sonderaufgaben,
  • seine Kompetenzen sowie eventuell erteilte Vollmachten,
  • gegebenenfalls Erweiterungen oder Veränderungen des Aufgabengebiets.

3. Leistungsbeurteilung: Diese enthält Aussagen über Leistungsbereitschaft, Können und Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolge (Qualität, Quantität, Ge­schwindigkeit, gegebenenfalls herausragende Erfolge und Führungserfolge) sowie eine zusammenfassende Wertung.

4. Verhaltensbeurteilung: Hier geht es um das Sozialverhalten Ihres Mitar­beiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Untergebenen, aber auch gegen­über externen Geschäftspartnern wie Kunden, Lieferanten usw.

5.  Schlussformulierung: Hier geht es um die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. einvernehmlich oder auf eigenen Wunsch), den Beendigungstermin (wenn in der Einleitung noch nicht genannt), gegebenen­falls Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern des Ausscheidens und Wünsche für die Zukunft.

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