Personal aktuell

Abmahnen? Aber richtig!

Abmahnungen sind immer wieder Thema bei den Arbeitsgerichten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass eine Abmahnung ungültig ist und damit die gesamte Kündigung kippt. Um das zu vermeiden, lassen viele Unternehmen jede Maßnahme durch einen Anwalt prüfen. Aber ist das wirklich nötig?

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Kennen Sie das auch? In den meisten Unternehmen gibt es diesen einen Kollegen, den zwar alle mögen, der aber meint, für ihn gelten keine Regeln.

Frank S. ist seit neun Jahren als Produktmanager angestellt. Er leistet gute Arbeit und ist auch sonst in seiner Firma sehr beliebt, da er immer einen lockeren Spruch an der Hand hat und gute Stimmung verbreitet. Trotzdem plagt sich die Geschäftsführung mit ihm herum. Er verstößt immer wieder gegen Vorgaben und Anweisungen. Insbesondere seine kreative Interpretation der Pausenzeiten stößt regelmäßig auf Missfallen. Über Jahre gibt es nur strenge Mitarbeitergespräche. Da die nichts bringen, erhält er in letzter Zeit jedes Mal eine Abmahnung. Kurz tritt eine Besserung ein, dann geht es weiter wie bisher. So haben sich innerhalb der letzten anderthalb Jahre fünf Abmahnungen in seiner Personalakte gesammelt. Erst jetzt wird es dem Chef zu bunt und er kündigt Frank S. endlich.

Die Arbeitsschutzklage zieht sich über mehrere Monate. Am Ende erhält Frank S. jedoch Recht und eine dicke Gehaltsnachzahlung. Die Kündigung ist nicht zulässig.

Was ist hier passiert?

Das Arbeitsgericht begründet seine Entscheidung so, dass Frank S. nicht damit rechnen musste, tatsächlich gekündigt zu werden. Zuvor folgten ja auch keine Konsequenzen. Der gute Wille des Arbeitgebers, der immer wieder abmahnte, führte hier also zum Gegenteil.

Sie sehen, nicht nur falsche Formulierungen können zum Stolperstein werden!

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Warum stelle ich Ihnen dieses Wissen kostenfrei zur Verfügung? Nun, ich möchte, dass Sie erkennen, wie ich Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen kann: Mit kompakten und geprüften Informationen und Mehrwerten.

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Zum Beispiel in diesen häufigen Abmahnungs-Fällen:

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Welche dieser fatalen Abmahnungs-Fallen wollen Sie ab sofort für immer vermeiden?

Leider legen Arbeitsrichter bei Kündigungsschutzklagen jedes Wort auf die Goldwaage. Besonders fatal:

Dieses Wort kann schon Jahre vorher in einer Abmahnung gefallen sein. Und erst dann entscheidet sich, ob es das richtige oder das falsche Wort war! So wie in diesem Fall:

Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Arbeitgeber erst eine Stunde nach Beginn der regelmäßigen Arbeitszeit über ihre Arbeitsunfähigkeit informiert.

Außerdem gab sie an, für 2 Tage krankgeschrieben zu sein. Doch das entsprach nicht der Wahrheit: Denn es lag ihr bereits eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die ganze Woche vor.

Wegen dieser Falschinformation mahnte sie ihr Arbeitgeber ab. Nur 1 Jahr später wiederholte sich das Ganze:

Die Mitarbeiterin meldete sich erneut zu spät krank. Also kündigte ihr der Arbeitgeber … und stützte sich dabei auf die bereits erteilte Abmahnung. Denn er hatte ja wegen desselben Fehlverhaltens (also der verspäteten Krankmeldung) abgemahnt.

Also eine wasserdichte Abmahnung, meinen Sie? VON WEGEN!

Die Mitarbeiterin erhob Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber sah der Klage gelassen entgegen und wähnte sich in Sicherheit. Weil er ja korrekt abgemahnt hatte − und jetzt ein gleich gelagerter Fall vorlag. Dachte er.

Bis die Richter ihr Urteil fällten…

Ihre Entscheidung: Die Kündigung war unwirksam!

Wie kann das sein?

Nun, es ist zwar richtig, dass eine verspätete Krankmeldung eine Kündigung rechtfertigt, wenn der Mitarbeiter vorher vergeblich abgemahnt wurde.

So weit, so gut. ABER:

In diesem Fall bezog sich die Abmahnung nur auf die Falschinformation bei der Krankmeldung.

Also auf einen anderen Sachverhalt, der für den aktuellen Vorfall nicht relevant ist.

Im ersten Fall wurde die Mitarbeiterin also für die Falschinformation abgemahnt, so dass die verspätete Krankmeldung 1 Jahr später noch „ungesühnt“ war.

Der Arbeitgeber hätte also zunächst erneut abmahnen müssen (LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009, 6 Sa 1239/09). Diesmal allerdings wegen der verspätet eingereichten Krankmeldung.

Dieser Fall beweist: Arbeitsrechtliche Konflikte wie Abmahnungen können schnell zur bösen Falle werden, wenn Sie sich scheinbar unbedeutende Fehler erlauben. Mit dem Komplett-Paket „Abmahnungen“ verhindern Sie das. Sie erhalten diese geschenkt, wenn Sie sich jetzt für ein Gratis-Testlesen von „Personal aktuell“ entscheiden. Hier klicken und sofort gratis herunterladen!

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Schon kleinste Fehler können eine Abmahnung rechtlich unwirksam machen!

Ich habe Ihnen diesen Fall herausgegriffen, weil er sehr deutlich zeigt, wie sorgfältig Sie bei Abmahnungen vorgehen müssen. Um nicht zu sagen: 200%ig perfekt!

Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie eine dermaßene „Haarspalterei“ wie oben vor Gericht schnell auf die Palme bringen würde. Mir ginge es jedenfalls so. Gar nicht zu reden von der Arbeitszeit und den Kosten, die für eine solche „Aktion“ verloren gehen!

Aus diesem Grund habe ich Ihnen das Komplett-Paket „Abmahnungen“ zusammengestellt. Es enthält fertige Muster-Abmahnungen, Checklisten, Beispiele und viele weitere Arbeitshilfen, mit denen Sie solche Klippen sicher umschiffen.

Das Komplett-Paket „Abmahnungen“ ist eine Sonderveröffentlichung meines Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienstes „Personal aktuell“.

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So ist sichergestellt, dass Sie nicht zu den Arbeitgebern gehören, die in teure Fallen tappen. Etwa, weil sie veraltetes Recht anwenden. Oder wichtige Rechtsänderungen und Urteile nicht kennen.

Außerdem nutzen Sie alle Gestaltungsspielräume konsequent aus.

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Rechnen Sie einmal nach, wie viel Sie an Prozesskosten riskieren, wenn es wegen eines Formfehlers im Umgang mit einem Elternzeit-Antrag oder einem Vertrag zum Prozess kommt.

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Ich verspreche Ihnen: Noch leichter können Sie sich den Umgang mit dem oft lästigen Arbeitsrecht nicht machen!

Gerade in heiklen Fällen wie Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnissen und Arbeitsverträgen verfallen Sie künftig nicht mehr in Panik.

Viele Führungskräfte müssen sich erst in aller Eile alles zusammensuchen, wenn sie z. B. abmahnen oder kündigen müssen: Ein bisschen aus dem Internet, ein bisschen aus vielleicht längst veralteten Unterlagen, die noch irgendwo herumliegen. und genau dann passieren exakt die Fehler, die mit einem verlorenen Prozess vor dem Arbeitsgericht enden!

Schluss damit! „Personal aktuell“ macht es Ihnen leicht. Denn „Personal aktuell“ ist bewusst nicht auf Juristen zugeschnitten, sondern auf Sie als Arbeitgeber, Vorgesetzten und Führungskraft. Das bedeutet:

Kein verklausuliertes „Juristendeutsch“ ohne konkreten Praxisbezug. Sondern...

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Ich freue mich, von Ihnen zu hören! Und vielleicht lernen wir uns ja demnächst auch persönlich kennen.

Freundliche Grüße

Personal aktuell

Hildegard Gemünden,
Chefredakteurin „Personal aktuell“

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