Michael G. Peters, Rechtsanwalt und Personal-Experte mit rund 20 Jahren Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung, beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Elternzeit & Mutterschutz:

Eine Mitarbeiterin kehrt aus der Elternzeit zurück
und will künftig in Teilzeit arbeiten:

Müssen Sie ihr einen Teilzeitjob anbieten ... oder können Sie das verweigern?

Lesen Sie hier die wichtigsten Sofortlösungen rund um das Thema Elternzeit & Mutterschutz:

Liebe Leserin, lieber Leser,

wegen der geänderten Rechtslage werde ich derzeit mit Fragen zum diesem Thema regelrecht überschüttet!

Aus diesem Grund habe ich einen kostenlosen Sonder-Report „Mutterschutz & Elternzeit“ herausgegeben, der Ihnen alle Fragen beantwortet:


Michael G. Peters, Rechtsanwalt und Chefredakteur Personal aktuell

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Auf welche dieser oft heiklen Fragen im Bereich Mutterschutz & Elternzeit möchten Sie jetzt eine rechtssichere Antwort haben?

Wann darf Ihr Mitarbeiter wie viel Elternzeit nehmen? Klipp und klar im Sonder-Report: welche Angaben Ihnen Ihr Mitarbeiter machen muss. Welche Mitspracherechte Sie haben. Wie Ihr Mitarbeiter die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte aufteilen darf.
Wieso muss ich als Arbeitgeber zwischen Kindern unterscheiden, die ab dem 1.7.2015 und denen die davor geboren wurden, unterscheiden?
Muss die Elternzeit schriftlich angemeldet werden? Was ist, wenn Ihre Mitarbeiterin die Elternzeit mündlich verlangt ... oder ohne konkrete Angaben zu Hause bleibt?
Recht auf Teilzeit während der Elternzeit: Sind Sie verpflichtet, den bisherigen Ganztagsjob in eine Teilzeitstelle umzuwandeln? Was ist, wenn die Stelle gar nicht teilbar ist und ein Teil der Arbeit gar nicht in Teilzeit erledigt werden kann?
Der Elternzeiter kehrt zurück: Viele Eltern wollen nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, um genügend Zeit für das Kind zu haben. Weshalb Sie als Arbeitgeber unbedingt (!) 2 wichtige Kriterien auseinanderhalten müssen ... je nachdem, ob der Mitarbeiter während der Elternzeit bei Ihnen gearbeitet hat oder nicht
Welche Sondersituation Sie beachten müssen, wenn Ihr Mitarbeiter nach 2 Jahren Elternzeit eine Teilzeitarbeit aufnehmen will. Unter Umständen hat er nämlich gar kein Recht, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren
Vorsicht Falle bei Neueinstellungen: Sie stellen eine Mitarbeiterin ein, deren Kind innerhalb der letzten 3 Jahre geboren wurde. Darf sie trotzdem Elternzeit mit allen rechtlichen Folgen (z. B. Kündigungsschutz) in Anspruch nehmen ... oder können Sie das von vornherein durch eine vertragliche Vereinbarung ausschließen?
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligung: Dürfen Sie diese Zahlungen einstellen oder mindern?
Firmenwagen und andere Sachbezüge: Hat Ihr Elternzeiter auch bei Beschäftigungsverboten und während der Mutterschutzfrist darauf Anspruch?
Wann dürfen Sie eine Ersatzkraft für Ihren Elternzeiter einstellen?
Eine Mitarbeiterin möchte 12 Monate bisher nicht genommene Elternzeit nehmen, obwohl das Kind schon älter als 3 Jahre ist. Müssen Sie das unbedingt genehmigen? (Die Antwort wird Sie erstaunen!)
Eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten für werdende und stillende Mütter: welche Tätigkeiten Sie Ihrer Mitarbeiterin noch übertragen dürfen - und welche keinesfalls
Ärztliches Beschäftigungsverbot: Solche Verbote sind sogar bei völlig ungefährlichen Arbeiten möglich, etwa wegen psychischem Stress am Arbeitsplatz. Wann Sie ein Beschäftigungsverbot beim behandelnden Arzt hinterfragen sollten ... und wie Sie dabei taktisch richtig vorgehen
Was Sie beachten müssen, wenn Sie die Schutzfristen vor und nach der Geburt berechnen
Mutterschutzlohn: welchen Zahlungsverpflichtungen Sie trotz Beschäftigungsverbot nachkommen müssen
Vermögenswirksame Leistungen: Müssen Sie diese Zahlungen während der Mutterschutzfristen weiterhin anlegen ... oder müssen sie bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld berücksichtigt werden?
Darf eine Bewerberin im Einstellungsgespräch lügen und Ihnen eine Schwangerschaft verschweigen? (machen Sie sich auf eine Überraschung gefasst!)
Auf einen Blick: Welche Besonderheiten Sie arbeitsrechtlich direkt nach der Entbindung beachten müssen
450-€-Job während der Elternzeit: Hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine geringfügige Beschäftigung ... und wie sieht es hier mit Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen aus?
Wenn Sie den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen können: Dürfen Sie ihm nach der Elternzeit ordentlich kündigen?


Wenn Sie mit einer dieser Fragen schon einmal konfrontiert wurden, sollten Sie sich jetzt sofort den Sonder-Report PLUS Ihre GRATIS-Test-Ausgabe von „Personal aktuell“ zukommen lassen. Klicken Sie einfach hier:


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Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die schnelle Umsetzung von arbeitsrechtlichen Änderungen,
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Das sagen unsere Leser über „Personal aktuell“:

„Wenn ich im Posteingang sehe, dass Personal aktuell dabei ist, freue ich mich richtig. Es ist übersichtlich und nicht zu viel zu lesen. Man muss nicht gleich fünfundzwanzig Seiten durcharbeiten, sondern kann sich 2-3 Minuten Zeit nehmen, zu lesen und ist trotzdem über alles informiert. Bei sehr vielen Themen hat mich Personal Aktuell schon unterstützt, ich fühle mich kompetent und sehr zeitnah informiert.”

Gabi Hofmann, Hofmann GmbH Personalleasing, Regensburg


„Im Gegensatz zu vielen anderen Informationsquellen ist Personal aktuell kurz und knapp und enthält keine Werbung. Ich habe keine Lust, mir viele bunte Bilder anzugucken. Und Lamentieren hilft mir auch nicht weiter. Was ich brauche, sind Fakten. Ich lese jede Ausgabe aufmerksam durch und mache mir Notizen, z. B. über wichtige Urteile. Denn heute ist es ja schwierig, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Da braucht man solche Informationen. Die Mitarbeiter wissen ja auch, dass das Arbeitsrecht auf ihrer Seite ist. Dazu kommt, dass man die Mitarbeiter motivieren muss – obwohl ihnen jeden Monat weniger Geld in der Kasse bleibt.”

Carmen Krüger, DAD Deutscher Autodienst GmbH, Hamburg


„Ein großes Problem sind die vielen Gesetzesänderungen, die unsere Regierung immer wieder ausheckt. Auch die Mitarbeiter werden dadurch immer unzufriedener. Mit Personal aktuell kann man sich da gut über die Neuregelungen informieren. Es ist gut geschrieben und für jedermann verständlich.”

Ingrid Spernbauer, Raiffeisenbank Unterschleißheim-Hainhausen eG, Unterschleißheim


„Wenn eine Ausgabe von Personal aktuell in der Post ist, lese ich sie mir immer gleich durch und kopiere mir wichtige Artikel heraus. Sobald ich Informationen zu einem Thema benötige, suche ich mir diese aus den Unterlagen von Personal aktuell heraus. Insgesamt habe ich mich mit Personal aktuell schon recht gut weiterbilden können.”

Michaela Rolke, MAKRA Norbert Kraft GmbH, Göppingen

„Bei den permanenten Änderungen im Arbeitsrecht kann es leicht passieren, dass etwas Wesentliches an einem vorbeigeht. Denn oft ändern sich ja nur Kleinigkeiten. Deshalb nutzen wir Personal aktuell zur Prophylaxe. Als das Schwerbehindertenrecht ins SGB IX übernommen wurde, hatte ich das woanders zwar auch gelesen. Aber erst in Personal aktuell wurde richtig deutlich gemacht, was das eigentlich genau bedeutet – das Problem mit der Diskriminierung zum Beispiel. Mit diesen Schwerpunkt-Themen stößt Personal aktuell vieles an, und man muss trotzdem nicht so viel lesen.

Bei dem komplizierten Arbeitsrecht mit den langen Kündigungsfristen heutzutage ist uns Personal aktuell eine gute Hilfe. Das geht sogar so weit, dass ich es mittlerweile als eine Grundlage für unsere regelmäßigen Arbeitsrechts- Workshops in den Niederlassungen nutze!”

H. Behrendt, IRW GmbH, Erkrath


Super! Personal aktuell ist kurz und bündig und gibt einem genaue Tipps für die Umsetzung und nicht nur Theorie. Damit ist es eine große Erleichterung, was es alles Neues gibt. Gut waren zum Beispiel die Tipps über die 50-€-Gutscheine oder die Weihnachtszuwendungen. Informationen zum Thema Personal und Arbeitsrecht gibt es von vielen Seiten. Aber nirgendwo anders ist es so kurz und bündig dargestellt.”

Thien Huong Imhoff, BK Steuerberatung, Filderstadt


„Fachzeitschriften haben oft den Mangel, dass sie ein Thema in endlosen philosophischen Abhandlungen behandeln. Personal aktuell dagegen liefert komprimierte Informationen in leicht verdaulichen und vor allem umsetzbaren ,Häppchen ’.”

Siegfried Baumeister, VOSS Automotive GmbH, Wipperfürth


"In unserem Unternehmen Dyna Energetics bin ich komplett für die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuständig. Bei "Personal aktuell" ist das Schöne, dass es mehrere wichtige Bereiche umfasst: Zum Beispiel werden alle Fragen rund um Sozialversicherung behandelt, aber auch die Gesetzestexte kommen nicht zu kurz. Und toll finde ich auch, dass man über die Hotline immer einen Ansprechpartner für Fragen hat... "Personal aktuell" ist eine praktische Hilfe im Arbeitsalltag mit den vielen umsetzbaren Tipps. Ich möchte nicht mehr darauf verzichten."

Katharine Buhl, Dyna Energetics GmbH & Co. KG, Troisdorf


Ja, ich möchte ab sofort von den Praxistipps aus „Personal aktuell“ profitieren!

Bitte senden Sie mir daher:

1. Eine Gratis-Ausgabe von „Personal aktuell“
Ich erhalte die aktuelle Ausgabe von „Personal aktuell“ als kostenlose Leseprobe in nur 1-2 Werktagen direkt auf meinen Schreibtisch. Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten.
2. Den Sonder-Report „Mutterschutz & Elternzeit“ jetzt sofort GRATIS als Download
Ab sofort habe ich auf alle heiklen Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit eine rechtssichere Antwort!
3. Kostenlose anwaltliche Erstberatung
Mit meinen speziellen Personalfragen kann ich mich direkt den Chefredakteur per E-Mail wenden. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen i.d.R. binnen 48 Stunden. Meine E-Mail Adresse finden Sie auf jeder Ausgabe "Personal aktuell".
4. Zugang zum Online-Downloadbereich
Zusammen mit der aktuellen Ausgabe erhalte ich den Hinweis auf die Internet-Datenbank von „Personal aktuell“. Dort finde ich jederzeit Checklisten, Mustervorlagen und Übersichten zum kostenlosen Download.

 

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