Die neuesten Entwicklungen: Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung

Michael G. Peters
Chefredakteur

In 5 Schritten zum rechtssicheren Arbeitszeugnis
Einfaches Arbeitszeugnis
Die Tücken der Zeugnisformulierung
Zeugnis-
formulierungen:
Leistungsbereitschaft, Fachwissen und Arbeitsweise
Zeugnis-
formulierungen:
Arbeitserfolg, Führung und Sozialverhalten
Schlechte Zeugnisse erkennen und erstellen
Der letzte Absatz im Zeugnis
In nur 18 Minuten über alle Änderungen im Arbeitsrecht informieren

Wie Sie negative Besonderheiten erkennen und für andere erkennbar machen

Andeutung von Formulierung
Unregelmäßigkeiten (z.B. Diebstahl, Unterschlagung)
  • hat in seinem wie auch im Interesse der Firma gearbeitet
  • eigenwilliger und beweglicher Mitarbeiter
  • war gegenüber Kollegen ehrlich
  • Kassenführung wurde am… einem anderen Mitarbeiter übergeben
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung / eines ordentlichen Kaufmanns waren bekannt
  • waren bis zur Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Vertrauenswürdigkeit/ Ehrlichkeit / Integrität überzeugt
Alkoholkonsum
  • war bei den Kollegen wegen seiner Geselligkeit / seines ungezwungenen Wesens beliebt
  • fiel auf Betriebsfesten durch seine fröhliche Art auf
Unpünktlichkeit
  • war bemüht, Kollegen beim Schichtwechsel / bei Dienstübergabe pünktlich abzulösen
  • fiel wegen seiner Pünktlichkeit auf
Konkurrenztätigkeit verstand es geschickt, seine Interessen mit denen des Unternehmens zu verbinden
Fehlzeiten
  • wurde beschäftigt
  • hatte zu erledigen
  • im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten

Pedant hat alle Arbeiten (stets) ordnungsgemäß und (sehr) korrekt erledigt
Nörgler sehr anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter
Wichtigtuer wusste sich gut zu verkaufen
Ja-Sager

ist immer gut mit seinen Vorgesetzten ausgekommen

auf Grund seines Wesens war die Zusammenarbeit und Führung sehr problemlos

schwieriger Mitarbeiter umgänglicher Mitarbeiter, angemessene Führung bei der Arbeit
körperliche Aus-
einandersetzungen
hat sich mit Kollegen aktiv auseinander gesetzt
Vertragsbruch hat uns aus eigenem Entschluss am ... verlassen, um sofort eine neue Stelle anzutreten

 

Vorsicht bei der Erwähnung von Fehlzeiten

Beträchtliche Fehlzeiten, in denen Ihr Mitarbeiter nicht gearbeitet hat, dürfen Sie ausdrücklich im Zeugnis anführen, wenn ansonsten ein falscher Eindruck entstünde – etwa über die Berufserfahrung des Mitarbeiters (BAG, 10.5.2005, 9 AZR 261/04).

Im Urteilsfall war der Mitarbeiter 2/3 des Arbeits­verhältnisses in Elternzeit – was im Zeugnis erwähnt werden durfte. Entspre­chendes gilt bei Fehlzeiten wegen Krankheit oder Freistellung als Betriebsrat. Geringfügige Fehlzeiten dürfen Sie aber keinesfalls erwähnen.

 

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