Die neuesten Entwicklungen: Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Mitarbeiterführung

Michael G. Peters
Chefredakteur

In 5 Schritten zum rechtssicheren Arbeitszeugnis
Einfaches Arbeitszeugnis
Die Tücken der Zeugnisformulierung
Zeugnis-
formulierungen:
Leistungsbereitschaft, Fachwissen und Arbeitsweise
Zeugnis-
formulierungen:
Arbeitserfolg, Führung und Sozialverhalten
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Der letzte Absatz im Zeugnis
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Wahr oder wohlwollend?
Die Tücken der Zeugnisformulierung

Es ist praktisch ausgeschlossen, in einem Zeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten.

Denn das Zeugnis muss nicht nur wahr, sondern auch wohlwollend sein. Es darf den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen nicht unnötig behindern.

Die Rechtsprechung verlangt oft einen regelrechten Spagat von Ihnen, um die Wahrheit wohlwollend hinzubiegen.

Das führt einerseits dazu, dass viele Arbeitgeber durchweg positive Zeugnisse ausstellen, um Auseinandersetzungen mit dem Mitarbeiter zu vermeiden.

Andererseits wird wirklich positiv Gemeintes mit Hilfe gesteigerter Superlative so formuliert, dass es im normalen Sprachgebrauch übertrieben wirken würde.

Negatives hingegen wird nicht offen ausgesprochen, sondern angedeutet.

Die Zeugnisnoten und ihre Formulierung

sehr gut „jederzeit sehr“, „stets äußerst“, „jederzeit in höchstem Maß“, „in jeder Hinsicht sehr“
gut „jederzeit“, „sehr“, „in jeder Hinsicht“
befriedigend Verzicht auf obige Formulierungen oder Formulierungen wie „dem Durchschnitt entsprechend“ oder „gut“
ausreichend durch Verweis auf die Mindestanforderungen
mangelhaft durch Einschränkungen wie „teilweise“, „im Wesentlichen“, „im Großen und Ganzen“, „gelegentlich“, „war bemüht“, „war willens“

Diese Formulierungen nutzen Sie für die verschiedenen Aspekte der Leistungs­ und Verhaltensbeurteilung und insbesondere für die Gesamtbeurteilung.

Dort heißt:

  • sehr gut: „stets zur vollsten Zufriedenheit“,
  • gut: „stets zur vollen Zufriedenheit“,
  • befriedigend: „zur vollen Zufriedenheit“,
  • ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“,
  • mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“.

Beachten Sie: Vor allem sprachlich versierte Zeugnisaussteller stoßen sich häufig an der „vollsten Zufriedenheit“ (voller als voll geht nicht). Trotzdem emp­fiehlt es sich, die sehr gute Beurteilung genau so zu formulieren, wenn Sie un­nötige Rückfragen vermeiden wollen.

 

„Befriedigend“ verhindert Rechtsstreitigkeiten

Haben Sie einem Mitarbeiter eine befriedigende Leistung bescheinigt, trägt er die Beweislast dafür, dass er eine bessere Beurteilung verdient hätte.

Haben Sie ihn hingegen nur ausreichend oder mangelhaft beurteilt, tragen Sie die Beweislast dafür, dass das gerechtfertigt ist. Unter Umständen ist es daher ein­facher, wenn Sie schwächeren Mitarbeitern ein „befriedigend“ geben.

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